Unsere Leistungen
KOSTEN / HONORAR

Auf dem Gebiet des Sozialrechts empfiehlt sich die Möglichkeit einer Honorar­vereinbarung / Vergütungsvereinbarung. Diese muss individuell besprochen werden.


Die Erstberatung kostet je nach Umfang 150,00EUR - 190,00EUR (zzgl. 19% MwSt.) maximal jedoch 226,10 EUR.


Diese bitten wir passend zum Termin mitzubringen.


INFO

Oft übernehmen bestehende Rechtsschutzversicherungen ganz oder teilweise die entstehenden Kosten. Klären Sie dies bitte vorher mit Ihrer Rechts­schutz­versicherung ab.


Die Kosten für die Rentenberatung können desweiteren als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden (BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997).