Kosten/Honorar
Auf dem Gebiet des Sozialrechts empfiehlt sich die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung/
Vergütungsvereinbarung. Diese muss individuell besprochen werden.
Die Erstberatung kostet je nach Umfang 150,00EUR - 190,00EUR (zzgl. 19% MwSt.) maximal jedoch 226,10 EUR.
Diese bitten wir passend zum Termin mitzubringen.
Die Kosten für eine telefonische Beratung sind 59,50 EUR (50,00 EUR zzgl. 19% MwSt= 59,50 EUR) und sind im Voraus zu leisten.